Sekundäre Kapselsackimplantation nach perforierender Verletzung

S. Pieh, A. Kuchar, P. Novak, F. J. Steinkogler
Universitätsklinik für Augenheilkunde/Wien


Schwere Verletzungen des vorderen Augenabschnittes können die Hornhaut, die Iris, die Linse und den vorderen Vitreus betreffen. Wenn im Rahmen der Notfallversorgung eine suffiziente Rekonstruktion nicht möglich ist, kann es zu Vernarbung von Vitreus, Iris, Linse und Hornhaut kommen. Um eine binokulare visuelle Rehabilitation des Patienten zu erreichen, müssen die Narben mikrochirurgisch und viscochirurgisch entfernt werden, um den traumatisierten vorderen Abschnitt zu rekonstruieren. Eine Linsenimplantation in den Kapselsack ist nur möglich, wenn es gelingt die vernarbten Kapselblätter zu trennen und den Kapselsack zirkulär zu öffnen. Speziell nach Verletzung von Kammerwinkel und Iris sollte eine Vorderkammerlinse nicht implantiert werden. Hinterkammerlinsen können je nach Situation der Linsenkapsel in den Sulcus oder in den Kapselsack implantiert werden. Wenn eine weitgehende Zerstörung der Kapsel vorliegt, ist eine transsklerale Nahtfixation der Hinterkammerlinse unerläßlich. Die bimanuelle, mikro- und viscochirurgische Operationstechnik unter starker Vergrößerung durch das Operationsmikroskop wird im Video präsentiert.