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Laserinterferenz-Biometrie und konventionelle Ultraschallbiometrie in staphylomatösen Augen
B.A.M. Lege, W. Haigis
Univ.-Augenklinik Würzburg
Zusammenfassung: An einem myopen staphylomatösen Auge wurde zwischen optisch und akustisch gemessener Achsenlänge eine Differenz von 2,36 mm gefunden. Während die ultra-schallbasierte IOL-Berechnung zu einer deutlich zu schwachen Intraokularlinse führte, erlaubte die optische Achsenlänge eine korrekte Refraktionsvorhersage. Dies demonstriert die poten-tielle Überlegenheit der optischen Biometrie bei Augen mit ungewöhnlicher Bulbusform.
Patienten und Methoden: Ein Patient mit Staphylom zur nasalen Seite wurde zur IOL-Berechnung mit unserem Routinebiometriegerät GBS (Grieshaber Biometrie System) sowie mittels Laserinterferometrie (IOL Master, Carl Zeiss Jena) vermessen.
Ergebnisse: Die akustisch gemessene Achsenlänge lag bei dem rechten staphylomatösen Auge bei 25,54 mm, die des Partnerauges bei 22,58 mm. Fundusskopisch zeigte sich ein inversschräger Sehnerveintritt mit einem Staphylom nach nasal. Während der Messung mittels Laserinterferometrie wurde der Patient aufgefordert, direkt auf das integrierte Fixierlicht der Meßapparatur zu schauen. Die so optisch ermittelte Achsenlänge betrug nur 23,18 mm. Da 1 mm Achsenlängendifferenz etwa 3 dpt. Unterschied in der IOL-Stärke entspricht, summiert sich der Berechnungsfehler auf ca. 7 dpt. gegenüber der sonographischen Achsenlänge.
Schlussfolgerungen: Die optische Biometrie mittels Laserinterferometer kann in Fällen ungewöhnlicher Bulbusform der konventionellen Ultraschallbiometrie überlegen sein, da hierbei die Möglichkeit besteht, das Fixationsvermögen des Patienten auszunutzen und so direkt bis zur Fovea zu messen.
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