Wissenschaftliche Beiträge 2000

96 R

Qualitätssicherung in der Augenheilkunde

Or. Ralf Gerl Augenklinik
Ahaus


Die Qualitätssicherung soll mit dem Strukturgesetz 2000 einen noch stärkeren Stellenwert in der Medizin bekommen. Heißt die 1999 gültige Fassung des § 136 SGB V noch "Qualitätsprüfung im Einzelfall", so wird im Gesetzesentwurf für 2000 der komplette Paragraph geändert in "Verpflichtung zur Qual- itätssicherung". Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden künftig verpflichtet sein, E.inrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln und sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitäts- sicherung zu beteiligen. Ziel soll die Verbesserung der Ergebnisqualität sein. Bei Nichtbeachtung werden Konsequenzen im Bereich der Vergütung angedroht. Zum Zeitpunkt der Abstract-Erstellung ist nicht abzusehen, ob dieses Gesetz so umgesetzt wird. Sicher ist aber, daß unabhängig davon die Qualitätssicherung an Bedeutung zunehmen wird. Im Mittelpunkt stehen folgende Fragen: Was ist eigentlich Qualitätssicherung? Wie unterscheiden sich interne und externe Qualitätssicherung? Was machen andere Fachgruppen? Wie können wir ein Qualitätsmanagement entwickeln, daß nicht nur dem Gesetzestext folgt, sondern letztlich dem Patienten dient?

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