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IOL-Berechnung mittels Laserinterferenz- und Ultraschallbiometrie bei hochmyopen Augen
Peter C. Hoffmann, Karl C. Schulze, Praxis und Tagesklinik Dr. Hoffmann & Partner, Münsterplatz 6, 44575 Castrop-Rauxel
Einleitung: Wir überprüften, ob die Laserinterferenz-Biometrie (Zeiss IOL-Master®) der bisher bei uns in der klinischen Routine verwendeten Kontakt-A-Scan-Biometrie bei der IOL-Berechnung hochmyoper Augen überlegen ist.
Patienten und Methoden: Wir operierten 42 hochmyope Augen (Achsenlänge 26,02 mm bis 34,96 mm, Median 29,14 mm) von 42 Patienten mittels Phakoemulsifikation. 20 Augen wurden zwischen März und Juni 2000 mittels Zeiss IOL-Master auf Achsenlänge, Hornhautbrechkraft und Vorderkammertiefe hin untersucht. Bei 22 Patienten im Zeitraum von November 1999 bis Februar 2000 wurde eine konventionelle A-Scan-Biometrie mit Vorderkammertiefenbestimmung (Nidek US-800) im Kontaktverfahren sowie eine Keratometrie (Humphrey SP40181) durchgeführt. Die IOL-Berechnung erfolgte in allen Fällen nach der Haigis-Formel. Die subjektive Refraktion 2 Monate postoperativ wurde als Zielrefraktion in die Formel eingesetzt und die Differenz zwischen der implantierten IOL-Stärke (IOLreal) und der retrospektiv berechneten IOL, welche theoretisch die vorliegende Ametropie hätte erzeugen müssen (IOLfiktiv), als "Berechnungsfehler" bezeichnet.
Ergebnisse: In der Ultraschallgruppe liegt der absolute Berechnungsfehler im Median bei 0,87 dpt (Minimum 0,0, Maximum 9,0 dpt), in der IOL-Master-Gruppe bei 0,42 dpt (0,1 bis 1,4 dpt). Der Unterschied ist statistisch signifikant.
Schlussfolgerungen: Die IOL-Berechnung mittels Laserinterferenzbiometrie (Zeiss IOL-Master®) ist der konventionellen Ultraschalltechnik im Kontaktverfahren deutlich überlegen. Die Messung entlang der Gesichtslinie auch beim pathologisch-myopen Bulbus und die höhere Eigenpräzision sind die Hauptvorteile.
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