Wissenschaftliche Beiträge 2001

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IOL-Berechnung mittels Laserinterferenz- und Ultraschallbiometrie bei hyperopen Augen

Karl C. Schulze, Peter C. Hoffmann, Praxis und Tagesklinik Dr. Hoffmann & Partner, Münsterplatz 6, 44575 Castrop-Rauxel


Einleitung: Ist die Laserinterferenz-Biometrie (Zeiss IOL-Master®) der bisher bei uns in der klinischen Routine verwendeten Kontakt-A-Scan-Biometrie überlegen?
Patienten und Methoden: Wir operierten 61 hyperope Augen (Achsenlänge 19,63 mm bis 21,99 mm, Median 21,14 mm) von 61 Patienten mittels Phakoemulsifikation. 27 Augen wurden zwischen März und Juni 2000 mittels Zeiss IOL-Master auf Achsenlänge, Hornhautbrechkraft und Vorderkammertiefe hin untersucht. Bei 34 Patienten im Zeitraum von Oktober 1999 bis Februar 2000 wurde eine konventionelle A-Scan-Biometrie mit Vorderkammertiefenbestimmung (Nidek US-800) im Kontaktverfahren sowie eine Keratometrie (Humphrey SP40181) durchgeführt. Die IOL-Berechnung erfolgte in allen Fällen nach der Haigis-Formel. Die subjektive Refraktion 2 Monate postoperativ wurde als Zielrefraktion in die Formel eingesetzt und die Differenz zwischen der implantierten IOL-Stärke (IOLreal) und der retrospektiv berechneten IOL, welche theoretisch die vorliegende Ametropie hätte erzeugen müssen (IOLfiktiv), als "Berechnungsfehler" bezeichnet.
Ergebnisse: In der Ultraschallgruppe liegt der absolute Berechnungsfehler im Median bei 1,13 dpt (Minimum 0,11, Maximum 3,28 dpt), in der IOL-Master-Gruppe bei 0,77 dpt (0,02 bis 2,49 dpt). Der Unterschied ist statistisch signifikant.
Schlußfolgerungen: Die IOL-Berechnung mithilfe der Laserinterferenzbiometrie (Zeiss IOL-Master®) ist der konventionellen Ultraschalltechnik im Kontaktverfahren überlegen. Die Eigenpräzision des IOL-Masters ist höher als die der A-Scan-Biometrie; die präoperative Abschätzung der "effektiven IOL-Position" ist jedoch beim hochhyperopen Auge auch mit den neueren Formeln (Haigis, Holladay 2) problematisch und verhindert noch genauere Ergebnisse.


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