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Probleme der optischen Biometrie in Fällen gravierender Pathologie entlang der visuellen Achse
B.A.M. Lege, W. Haigis, Universitäts-Augenklinik Würzburg
Ziel: Die Präzision der Intraokularlinsenberechnung ist hauptsächlich von einer akkuraten Achsenlängenmessung (AL) abhängig. In neuester Zeit steht hierzu neben der konventionellen Ultraschall-Biometrie die Möglichkeit der optischen Laserinterferenzbiometrie (LIB) mittels Zeiss IOLMaster zur Verfügung. Diese Studie zeigt Fallvorstellun- gen, in denen gravierende Pathologie entlang der visuellen Achse ein falsches Ergebnis vortäuschen kann.
Methoden: In unserem Hause wird das herkömmliche Grieshaber Biometry System neben dem IOLMaster als Routinegerät zur AL-Bestimmung verwendet.
Ergebnisse: Die Achsenlänge eines Patienten wurde mittels Ultraschall gemessen und betrug 24.14 mm. Die Messung desselben Patienten ergab 23.10 mm in der optischen Biometrie. Das Signal-Rausch-Verhältnis (SNR) als Zeichen für eine valide Messung lag bei 6.5. Im Ultraschall-B-Bild fand sich eine zentrale Netzhautablösung, die offensichtlich dem optischen Signal entsprach. In einem zweiten Fall einer noch höher abgelösten Netzhaut zeigte sich eine noch größere Differenz: 24.83 mm (US), 22.23 mm (LIB).
Zusammenfassung: Die Laserinterferenzbiometrie kann zu falschen Ergebnissen führen, wenn man die Plausibilität der Ergebnisse nicht prüft und sich allein auf ein gutes Signal-Rausch-Verhältnis verläßt.
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