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Qualitätssicherung in der Kataraktchirurgie nach
§ 137 SGB VSchönherr U
ErlangenHintergrund: Der am 1.1.2000 in Kraft getretene § 137 SGB V
sieht eine verbindliche externe Qualitätssicherung bei Fallpau-
schalen und Sonderentgelten vor. Ab dem 1.1.2002 ist diese Quali-
tätssicherung auch für die stationäre Kataraktchirurgie verbind-
lich. Der Dokumentationsbogen "Qualitätssicherung Katarakt-
Operationen" (Modul 03/1) wurde von der Fachgruppe Augenheil-
kunde beim Bundeskuratorium Qualitätssicherung erarbeitet.
Material und Methoden: Die Mitglieder der Fachgruppe wurden
durch die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesell-
schaft, den Deutschen Pflegerat, die Spitzenverbände der Kran-
kenkassen und die Wissenschaftliche Fachgesellschaft benannt.
Ausgehend von der früheren Version des Modul 03/1 Katarakt-
Operation und der "Einrichtungsübergreifenden online-Qualitäts-
sicherung für Katarakt-Operationen", die in Kooperation mit der
DOG und dem BVA eingerichtet wurde, wurde unter Einbezie-
hung der Vorschläge der Landesfachgruppen das aktuelle Modul
03/1 Katarakt-Operationen erarbeitet. Die Daten für die externe
vergleichende Qualitätssicherung werden grundsätzlich nur elek-
tronisch erfaßt und der jeweiligen Landesgeschäftsstelle Quali-
tätssicherung übermittelt. Ergebnisse: Der Datensatz enthält
116 Felder, von denen ein Drittel Pflichtfelder sind. Die Felder sind
unterteilt in: Basisdokumentation, Präop-Befunde, Anamnese,
Operation und Postop-Befunde. Der Bogen wurde so konzipiert,
dass die Anforderungen des DRG-Systems eingebunden sind, dass
auch die ambulante Katarakt-Chirurgie einbezogen werden kann
und dass longitudinale Qualitätssicherung über den ersten post-
operativen Tag hinaus möglich ist. Schlussfolgerung: Der vorlie-
gende Bogen ermöglicht die geforderte Umsetzung der externen
Qualitätssicherung im stationären Bereich für die Katarakt-Chi-
rurgie. Er stellt gleichzeitig eine erhebliche Mehrbelastung dar,
die nur mit dem Einsatz elektronischer Hilfsmittel sinnvoll zu
bewältigen ist. Die Ergebnisse der gemeldeten Daten werden in
Zukunft regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie die erwünschten
Qualitätsindikatoren stichhaltig abbilden und die Datensätze wer-
den entsprechend dieser Fragestellung modifiziert werden.
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