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Atrophia bulbi nach sekundärer IOL- und Irisprothe-
senimplantation
Taneri S, Gerding H
Münster
Kasuistik: Perforiende Hornhaut-Sklera-Verletzung mit gro-
ßem Irisprolaps durch eine zerspungene Bierflasche im Jahr 1984.
Primäre Wundversorgung mit Abtragung der bereits destruirten
Irisanteile. Komplikationsloser Heilverlauf. Zwei Jahre später sta-
biler Befund: Visus s.c. = 0,1 (stenoptisch 0,3), Retinometervisus
1,0. Durch Hornhautzentrum verlaufende Narbe, Irisreste, mäßige
Linsentrübung, reizfreier Glassplitter im Glaskörperraum bei all-
seits anliegender intakter Netzhaut. 16 Jahre nach dem Trauma
auswärts bei reizloser Situation Cat-Op mit Irisprothesen- und
HKL-Implantation. Bei Wiedervorstellung bei uns 8 Monate später
Angabe von anhaltenden Schmerzen seit Sekundär-Op. Befund:
Funktionsabfall auf Lichtscheinwahrnehmung bei chronisch-rezi-
divierender Uveitis mit starkem Vorderkammerreiz, Bulbushypo-
tonie, echografisch Amotio retinae. Entschluss zur Enukleation.
Ergebnisse: Im enukleirten Bulbus zeigte sich, dass die HKL und
die Irisprothese komplett durch retrokorneale und zyklitische
Membranen eingemauert wurden. Periphere Ausläufer der zykli-
tischen Membran bedingten durch Traktion auf den Ziliarkörper
und die vorderen Netzhautanteile die Bulbushypotonie und eine
trichterförmige Amotio retinae mit ausgeprägter PVR. Schlussfol-
gerung: Eine kombinierte IOL- und Irisprothesen-Implantation
sollte bei Augen mit hohem Proliferationsrisiko (z. B. nach schwe-
rem Trauma) nur nach kritischer Indikationsstellung unter ad-
äquater engmaschiger Nachsorge erfolgen.
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