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Hinterabschnittkomplikationen bei Kataraktchirurgie
Augustin AJ
Karlsruhe
Der Verlust von Linsen/Linsenanteilen in den Glaskörperraum
stellt eine potenziell visusbedrohende Komplikation dar. Es
herrscht Uneinigkeit sowohl über das grundsätzliche therapeuti-
sche Vorgehen als auch über die Größe des Linsenanteils, der im
Auge belassen werden kann. Die Entscheidung beeinflussende
Faktoren sind u.a. die evtl. entstehende linseninduzierte Uveitis
und mögliche Augeninnendruckanstiege. Es existieren verschie-
denste Empfehlungen bis hin zu aggressiven Spülmanövern mit
dem Ziel der Elevation verlorener Linsenanteile. Heutzutage wird
die Indikation zur Entfernung auch kleinerer Linsenanteile eher
großzügiger gestellt. Nicht nur aus forensischen Gründen gilt der
frühzeitige Pars plana Zugang als das empfehlenswerte Vorgehen.
So werden unnötige Zugkräfte auf die periphere Netzhaut vermie-
den, wie sie bei "tiefer" vorderer Vitrektomie entstehen. Die Ent-
fernung der kristallinen Linse nach ausführlichster Vitrektomie
erfolgt hier am schonendsten mit dem Fragmatom. Die Problema-
tik der adäquaten Menge des für den Schutz der posterioren Netz-
haut zu verwendenden Perfluorocarbons wird dargestellt. Steht
ein Fragmatom nicht zur Verfügung, ist der Zeitpunkt der Intra-
okularlinsen-Implantation weiterhin Gegenstand der Diskussion.
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