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24. Kongress der DGII 2010
Abstracts DGII 2010
VIII.
Wissenschaftliche
Sitzung: Premium-IOL
R57
Premium-IOL in der Praxis
Schmickler S
Ahaus
In vielen kassenärztlichen Vereinigungen wird die Kataraktoperation
über einen Strukturvertrag abgerechnet. Dieser sieht eine Pauschale,
in der Sachkosten und das Operationshonorar zusammengefasst
sind, vor. In einigen Gebieten Deutschlands gibt es dagegen
Strukturverträge, die eine Zuzahlung für sogenannte Premium-IOLs
zulassen.
Letztendlich durch die "Yellow Press" induziert kommt vielfach
der
Wunsch des Patienten, "die beste Linse" im Rahmen der
Kataraktoperation zu erhalten. Enttäuschung macht sich dann breit, wenn
der aufklärende Arzt dem Patienten erläutert, dass seine Versicherung
nur Platz für eine Standard-Linse lässt. Wünscht der Patient
dann
explizit eine Premium-IOL, so muss er in vielen kassenärztlichen
Vereinigungen die gesamte Operation inklusive möglicher
Anästhesieleistungen privat bezahlen. Hierfür empfiehlt es sich, in
den operativen Einrichtungen Kostenvorschläge vorbereitet zu haben,
die man dem Patienten im Vorfeld bei Nachfrage aushändigen
kann. Bei Premium-IOLs greift die Kostenerstattung nicht.
Kostenerstattung bedeutet, dass der Patient eine Leistung, die sonst
Kassenleistung ist, privat wählt. Erhält er aber im Rahmen dieser
Leistung eine Premium-IOL, greift die Kostenerstattung daher nicht,
da
er als Kassenpatient nicht die Premium-IOL bekommen hätte.
Premium-IOls im Rahmen der refraktiven Chirurgie sind der Standard,
da es sich hier um IGeL-Leistungen handelt.
Erschienen in:
Klin Monatsbl Augenheilkd 2010; 227: Suppl. 1, S1–S24
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York · ISSN 1431-634X
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